1800,- € Strafe für das Abhören eines Gesprächs
Gut 1800,- € Strafe muss ein Vater zahlen, der das Gespräch seiner Tochter und deren Lehrerin belauscht und aufgezeichnet hatte. Das Urteil ist wichtig für den Umgang mit Daten bei Video-Meetings und Telefonkonferenzen.
Worum ging es im Prozess beim Amtsgericht Blankenese?
Der 68-jährige Vater hörte ein Gespräch seiner 13-jährigen Tochter mit deren Lehrerin ab und zeichnete es auf. Er leitete dazu das Bluetooth-Signal der Kopfhörer an ein Aufzeichnungsgerät weiter.
Später zitierte er wörtlich in weiteren Schreiben an die Schule und an die Presse aus diesem Gespräch.
Die Verurteilung erfolgt auf Basis §201, Abs. 1 StGB. Dieser untersagt die Erstellung und Nutzung von Aufzeichnungen aus Gespräch ohne Wissen der Teilnehmer:innen (Az.: 514 Cs 571/20).
Das Urteil hat eine große Bedeutung für Unternehmen
Sie als Geschäftsführer:innen sollten bei der Organisation von Video-Meetings und Telefon-Meetings unbedingt die notwendigen Weisungen zum Aufzeichnen direkt erteilen. Wann darf ein Meeting aufgezeichnet werden? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Gibt es Meetings, die grundsätzlich nicht aufgezeichnet werden sollen?
Aus datenschutzrechtlicher Sicht müssen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung die entsprechenden Regeln festgelegt sein.
Wir bieten Ihnen hierzu gerne eine Kurz-Beratung an, um Ihre Fragen zu besprechen. Klicken Sie hier für mehr Informationen.