Erhebung von Beschäftigtendaten im Rahmen der Pandemie / 3G-Abfrage (Stand 22.11.2021)
Zusammenfassung
Grundsätzlich ist für alle Arbeitgeber:innen die Verarbeitung von Beschäftigtendaten zu 3G (Geimpft, Genesen, Getestet) verpflichtend. Dieses umfasst auch die Dokumentation des 3G-Status der Beschäftigten.
Die Daten dürfen zur Eindämmung der Pandemie verarbeitet und aufbewahrt werden. Die Verarbeitung zu weiteren Zwecken ist nicht zulässig.
Welche Daten der Beschäftigten dürfen verarbeitet werden?
- Status des Beschäftigten
- Getestet (Ergebnis und Testdatum),
- Geimpft (Datum der vollständigen Immunisierung),
- Genesen (Datum der vollständigen Immunisierung).
Die Arbeitgeber:innen dürfen dabei die notwendigen Nachweise prüfen und diese dokumentieren. Die Beschäftigten müssen hierzu Angaben machen und auch Nachweise vorbringen. Auch Daten zu Impf- und Testangeboten dürfen die Arbeitgeber:innen speichern.
Beispiel für eine Erhebungsliste
Die folgende Liste zeigt Ihnen ein Bespiel für eine mögliche Erhebung nach dem Prinzip 3G bei Beschäftigten auf:
