Hinweisgeberschutzgesetz – Buchen Sie jetzt Ihr neues Hinweisgebersystem

Diese gesetzliche Neuerung lässt viele Geschäftsführungen und Vorstände mit dem Kopf schütteln. Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen sollen nun verpflichtet werden sogenannte Meldestellen einzurichten, die die Anonymität von Hinweisgeber:innen sicherstellen sollen.Die Regelungen sind auch auf den Gesundheits- und Sozialbereich uneingeschränkt anzuweden.

Wir haben Ihnen eine optimale und effiziente Lösung erstellt. Diese besteht aus einem technischen Meldesystem und den notwendigen organisatorischen Festlegungen. So bleiben die Hinweisgeber:innen und Ihr Unternehmen geschützt.

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