Hinweisgeberschutzgesetz – Buchen Sie jetzt Ihr neues Hinweisgebersystem
Diese gesetzliche Neuerung lässt viele Geschäftsführungen und Vorstände mit dem Kopf schütteln. Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen sollen nun verpflichtet werden sogenannte Meldestellen einzurichten, die die Anonymität von Hinweisgeber:innen sicherstellen sollen.Die Regelungen sind auch auf den Gesundheits- und Sozialbereich uneingeschränkt anzuweden.
Wir haben Ihnen eine optimale und effiziente Lösung erstellt. Diese besteht aus einem technischen Meldesystem und den notwendigen organisatorischen Festlegungen. So bleiben die Hinweisgeber:innen und Ihr Unternehmen geschützt.
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