Hinweisgeberschutzgesetz: Inkrafttreten verzögert
Der Bundesrat hat am 10.02.2023 die Gesetzesvorlage des Bundestages zum Hinweisgeberschutzgesetz abgelehnt. Für viele Unternehmen bedeutet dieses weiterhin eine große Rechtsunsicherheit angesichts der bestehenden EU-Whistleblower-Richtlinie.
Die Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes wird nun voraussichtlich in den kommenden Monaten erfolgen. Entweder wird dieses durch den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag oder einseitig durch den Bundestag geschehen.
Was ist zu tun, wenn Sie bereits einen Vertrag mit der net.ter GmbH geschlossen haben?
Sofern Sie bereits einen Vertrag mit uns geschlossen haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wir werden die Rechnungen aus dem Vertrag erst nach Verabschiedung des Gesetzes erstellen.
Selbstverständlich können die Meldewege weiterhin veröffentlicht bleiben. Dieses stellt aus unserer Sicht das zeit- und kostenökonomischste Vorgehen dar.
Was ist zu tun, wenn Sie das Angebot noch nicht bestätigt haben?
Sofern Sie bereits unser Angebot erhalten haben, halten wir uns bis zur Verabschiedung des Gesetzes daran gebunden. Danach endet mit einer kurzen Übergangsphase der vergünstigte Einführungspreis und Sie erhalten bei Interesse ein angepasstes Angebot.
Fragen zum Thema
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