Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12.05.2023 vom Bundesrat verabschiedet

Mit Änderungen hat der Bundesrat das Gesetz nun beschlossen. Das Bußgeld wurde von 100.000 € auf 50.000 € halbiert und die Bereitstellung eines vollständig anonymen Meldeweges wird nun über ein “soll” statt eines “muss” im Gesetz gefordert.

Was ändert sich für unsere Kund*innen`?

Als Kund*in der net.ter GmbH besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Wir passen das technische Verfahren anhand der neuen gesetzlichen Regelungen an und kommen hierzu nach Veröffentlichung des Gesetzestextes im Bundesanzeiger auf Sie zu.

Handlungsbedarf für Interessent*innen

Fordern Sie am besten direkt unser verbindliches Angebot an. Senden Sie uns eine E-Mail an: team@netter-protect.de

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSCHG)