Hinweisgeber-Schutzgesetz

Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein funktionierendes Meldesystem etablieren und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSCHG) setzt Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen in die Pflicht Meldungen zu Verstößen über eine interne Meldestelle entgegenzunehmen. Diese Meldestelle muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. So sind technische Meldekanäle ebenso zu erstellen, wie auch Verfahren zur Sicherstellung der Anonymität bereitgestellt werden müssen. Unser Team unterstützt Sie dabei alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

Hinweisgeber schützen, Unternehmen absichern

Unternehmen werden verpflichtet interne Meldewege mit direktem Draht zur Organisation bereitzustellen. So sollen entsprechende Meldungen sicher und dokumentiert bearbeitet werden. Die Bereitstellung des technischen Meldeweges obliegt dabei dem Unternehmen. Wir empfehlen Ihnen unser Online-Hinwesgebersystem. Dieses stellt die Einsendung auch von vertraulichen Informationen und Dokumenten sicher (Verschlüsselung, Sicherstellung der Vertraulichkeit, Erstellung der Datensicherung, gesamt: Sicherheit der Verarbeitung, gem. Art. 32 EU-DSGVO). Das System muss klar festlegen, wie interne Meldungen verarbeitet werden, inkl. der Definition von Zuständigkeiten und Rückmeldungen. Eine interne Meldung wird direkt an die Meldestelle des Unternehmens gerichtet. Die Meldestelle kann durch eine benannte Person oder Abteilung erfolgen. Es ist zudem möglich eine Meldestelle durch einen externen Dienstleister einrichten zu lassen. Auch externe Meldungen sind im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes vorgesehen. Hier wenden sich die Hinweisgeber:innen direkt an eine staatliche Stelle außerhalb des Unternehmens. Diese Meldestelle muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. So sind technische Meldekanäle ebenso zu erstellen, wie auch Verfahren zur Sicherstellung der Anonymität bereitgestellt werden müssen.

In 5 Schritten zur Meldestelle

Wir richten mit Ihnen gemeinsam Ihre Meldestelle ein und berichten zusätzlich mindestens einmal im Jahr über die Tätigkeit der Meldestelle. Durch die vollständig dokumentierte Vereinbarung der Dienstleistung, die interne Verfahrensdokumentation und die dokumentierte Tätigkeit der Meldestelle erfolgt der rechtliche Schutz Ihres Unternehmens. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist zu jederzeit nachweisbar.

Angebotsbestätigung

Nach der Bestätigung des Angebotes senden wir Ihnen den notwendigen Vertrag zu.

1

Einrichtung

Wir richten die online Meldestelle für Ihr Sie ein. Sie erhalten von uns einen passenden Erläutertungstext für Ihre Website und einen öffentlichen Zugangslink. Über diesen Zugangslink erreichen dann die Hinweisgeber die interne Meldestelle.

2

Dokumentation

Sie erhalten den dokumentierten Prozess und integrieren diesen in Ihr Management-System (z.B. QMH).

3

Start

Die Meldestelle ist eingerichtet und nimmt die Tätigkeit auf.

4

Reporting

Sie erhalten mindestens jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der Meldestelle.

5

Immer für Sie da

Gerne beraten wir Sie zu den Themen Qualitätsmanagement und Datenschutz oder informieren Sie zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz

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Machen Sie den Check

Mit der net.ter Checkliste zum Hinweisgeberschutzgesetz können Sie einschätzen in wie weit Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und welche Schritte noch nötig sind.

Wir bieten Ihnen umfassende Lösungen im Bereich Datenschutz und Qualitätsmanagement