Awareness-Training für den Gesundheits- und Sozialbereich

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Awareness-Training ein Nachweis in der Schulung der Mitarbeiter:innen im Umgang mit E-Mails und dem Internet. Zudem fordern immer mehr Versicherungen in Schadensfällen (z.B. bei Hacking oder Ransomware-Attacken) entsprechende Nachweise für die Erfüllung von Obliegenheitspflichten. In Teilen wurden diese Nachweise sogar vor Eintritt der Leistungen der Versicherung gefordert.

Das Training ist so aufgebaut, dass Ihre Mitarbeiter:innen und Sie selbst mehrere E-Mails erhalten, die zum Klicken auf unbekannte Inhalte oder Dateien verleiten sollen. Die E-Mails sind dabei mehr oder minder leicht als Fälschungen erkennbar. Die Mitarbeiter:innen lernen im Rahmen des Trainings gefälschte E-Mails zu erkennen, diese zu melden und zu löschen.

Die notwendige Nachweisführung erfolgt auf mehreren Ebenen:

  1. Dokumentation im Datenschutzmanagement-System durch die net.ter GmbH
  2. Jährlicher Bericht für Sie (anonymisierter Bericht, Vergleich mit anderen Organisationen und E-Mail-Benutzer-bezogene Auswertung.

Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Vorbereitung des Trainings (Info für Mitarbeiter:innen, ggf. betriebliche Mitbestimmung, datenschutzrechtliche Sicherung). Das Training ist direkt aktivierbar, sodass Sie in 2024 noch einen gültigen Nachweis erhalten.

Senden Sie einfach eine E-Mail an team@netter-protect.de und fordern Sie unser verbindliches Angebot an.