Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Awareness-Training ein Nachweis in der Schulung der Mitarbeiter:innen im Umgang mit E-Mails und dem Internet. Zudem fordern immer mehr Versicherungen in Schadensfällen (z.B. bei Hacking oder Ransomware-Attacken) entsprechende Nachweise für die Erfüllung von Obliegenheitspflichten. In Teilen wurden diese Nachweise sogar vor Eintritt der Leistungen der Versicherung gefordert.
Das Training ist so aufgebaut, dass Ihre Mitarbeiter:innen und Sie selbst mehrere E-Mails erhalten, die zum Klicken auf unbekannte Inhalte oder Dateien verleiten sollen. Die E-Mails sind dabei mehr oder minder leicht als Fälschungen erkennbar. Die Mitarbeiter:innen lernen im Rahmen des Trainings gefälschte E-Mails zu erkennen, diese zu melden und zu löschen.
Die notwendige Nachweisführung erfolgt auf mehreren Ebenen:
- Dokumentation im Datenschutzmanagement-System durch die net.ter GmbH
- Jährlicher Bericht für Sie (anonymisierter Bericht, Vergleich mit anderen Organisationen und E-Mail-Benutzer-bezogene Auswertung.
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Vorbereitung des Trainings (Info für Mitarbeiter:innen, ggf. betriebliche Mitbestimmung, datenschutzrechtliche Sicherung). Das Training ist direkt aktivierbar, sodass Sie in 2024 noch einen gültigen Nachweis erhalten.
Senden Sie einfach eine E-Mail an team@netter-protect.de und fordern Sie unser verbindliches Angebot an.